Wir Frauen sind auch im 21. Jahrhundert durch die Verflechtung von Patriarchat und Kapitalismus in besonderer Weise unterdrückt und ausgebeutet.
Wo man auch hinblickt, das Selbstbestimmungsrecht über unseren Körper wird nicht anerkannt. So auch, wenn es um die Frage der Schwangerschaft bzw. deren Abbruch geht.
Der Paragraph 218 StGB existiert im Jahr 2021 seit 150 Jahren. Seit Erlass des Gesetzes im Jahr 1871 kämpfen Frauen dagegen. Trotzdem existieren die Schandparagraphen 218 und 219 im Strafgesetzbuch noch immer neben Delikten wie sexuellem Missbrauch, Mord und Totschlag.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung mit der in §219 StGB festgeschriebenen Prämisse, sich „von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“, ist noch immer unabdingbare Pflicht.
In diesem Staat herrscht Gebärzwang. Frauen wird per se die Mündigkeit aberkannt, selbstbestimmt über einen medizinischen Eingriff zu entscheiden, der richtungsweisend für unser Leben ist.
Jede 6. bis 7. Frau in Deutschland hat ihn ihrem Leben mindestens einen Schwangerschaftsabbruch. Circa 100.000 Frauen entscheiden sich pro Jahr dafür.
Währenddessen wird es an der Front der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte immer dünner: Die ständige Kriminalisierung durch das „Werbeverbot“, die für viele Praktizierende anstehende Rente, lästige Abtreibungsgegner und die fehlende Wissensvermittlung und Ausbildung im Studium–
Das alles sind mitverantwortliche Gründe weshalb immer weniger Ärztinnen und Ärzte diesen Eingriff vornehmen. Die Bundesärztekammer führt lediglich eine einzige Ärztin für Magdeburg auf.
Werden wir gemeinsam aktiv gegen die weltweit herrschenden Zustände der frauenfeindlichen Abtreibungspraxis.
Wir fordern die sofortige Streichung der § 218 + §219 und einen uneingeschränkten, legalen und kostenfreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.